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Die Öffnungszeiten der Fahrschule am Südbahnhof:
| Dienstag |
17.15 Uhr bis 19.30 Uhr |
Anmeldung von 17.00Uhr bis 18.00 Uhr |
Unterrichtsbeginn: 18.00 Uhr |
| Donnerstag |
17.00 Uhr bis 19.30 Uhr |
Anmeldung von 17.00Uhr bis 18.00 Uhr |
Unterrichtsbeginn: 18.00 Uhr |
| Samstag |
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
( nur Anmeldung ) |
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Die Öffnungszeiten der Fahrschule in der Stadtmitte:
| Montag |
17.00 Uhr bis 19.30 Uhr |
Anmeldung von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Unterrichtsbeginn: 18.00 Uhr |
| Mittwoch |
17.00 Uhr bis 19.30 Uhr |
Anmeldung von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Unterrichtsbeginn: 18.00 Uhr |
| Freitag |
17.00 Uhr bis 19.30 Uhr |
Anmeldung von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Unterrichtsbeginn: 18.00 Uhr |
| Samstag |
11.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
Anmeldung von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr |
kein Unterricht |
Die Termine für die Fahrstunden werden vor Ort ausgemacht.
Die Ausbildung beginnt mit dem Besuch des
theoretischen Unterrichtes und soll alles Wissenswerte zum Führen
eines Kraftfahrzeuges abhandeln. Die theoretische Ausbildung ist
nach Themen aufgebaut. Die
Grundausbildung besteht aus 14 Doppelstunden à 45 min für die Klasse
B / BE. Gerne können Sie die angebotenen Unterrichtseinheiten zur
Vertiefung auch mehrmals besuchen.
Den Rahmenplan für den
theoretischen Unterricht können sie im Anschluss
einsehen.
Unser Unterrichtet zeichnet sich aus durch:
- eine angenehme Lernatmosphäre
- kleine Lerngruppen
- den Gebrauch moderner Medien( u.A. Laptop und Beamer)
- Modelle zum "Anfassen" ( Nachbauten von z.B.
Anhängerkupplung, Reifenprofile etc.)
- gratis angebotene Tischgetränke (Wasser, Tee,
Kaffee)
- Lernhilfen für Legastheniker

Die praktische Ausbildung kann parallel zum theoretischen Unterricht begonnen werden
und zeichnet sich aus durch:
- Schulung auf modernen Ausbildungsfahrzeugen (z.B. Ford Focus 2.0 cdi), welches i.d.R. nicht älter als 12 Monate ist.
- eine stressfreie Ausbildung.
- flexible, an Sie angepasste Unterrichtstermine.
- eine Intensivausbildung (die einen Abschluss innerhalb von 21 Tagen ermöglicht / Ferienkurs)
- Auffrischungsfahrstunden (z.B. wenn sie zwar eine Fahrerlaubnis besitzen, aber länger nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilgenommen haben)
Zusammensetzung der praktischen Ausbildung
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Die praktische Ausbildung gliedert
sich in 2 Stufen:
- Grundfahrstunden
- Sonderfahrstunden
- Überlandfahrten
- Autobahn
- Nachtfahrten
Die genaue Anzahl an Fahrstunden ist bei jedem
unterschiedlich und kann nicht pauschal angegeben werden. Der
Gesetzgeber hat hier nur eine Mindestanzahl an Sonderfahrten
vorgegeben. |
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Grundfahrstunden
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Zu den Grundfahrstunden gehört der
grundlegende Umgang mit dem Fahrzeug: |
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- Sitzeinstellung
- Lenkradeinstellung und -führung
- Spiegeleinstellung
- Umgang mit den Pedalen
- Starten und Anfahren
- Schalten
- Bremsen
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Sonderfahrstunden
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Zu den Sonderfahrstunden gehören:
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Rahmenplan für den Grundstoff (12
Doppelstunden) für alle Klassen
1. Persönliche Voraussetzungen
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a) |
Körperliche Fähigkeiten Sehfähigkeit -
Sehtest Bedeutung von Gesundheit und Fitness |
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b) |
Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten
Krankheiten und Gebrechen Aufmerksamkeitsdefizite
Konzentrationsmängel Alkohol, Drogen und Medikamente
Ermüden und Ablenkung |
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c) |
Psychische und soziale Voraussetzungen
Einstellung und Werthaltungen gegenüber Fahrzeugen,
Fahren und Straßenverkehr Orientierung an Leitbildern
des Verkehrsverhaltens. |
2. Risikofaktor Mensch
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a) |
Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch
Aggression, Angst, Fahrfreude, Stress, weitere Emotionen
Auffälliges Fahren kann verschiedene Gründe haben,
Reaktion auf aggressives Fahren Aggression nicht mit
Gegenaggression beantworten; Lernen, wie man seinen Ärger
kontrolliert Ursachen von Stress; Lernen, Stress
wahrzunehmen Erfahrung, dass Stress Risikofaktor ist
Lernen, wie Stress zu vermeiden und zu bewältigen ist
Gefühle können Fahrer positiv oder negativ beeinflussen
Risiken durch Angst, Panik, Überlegenheitsgefühle
Lernen, Gefühle zu beherrschen und zu kontrollieren |
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b) |
Selbstbilder realistische Einschätzung:
Über- und Unterschätzung |
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c) |
Fahrideale und Fahrerrollen. |
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
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a) |
Führen von Kraftfahrzeugen
Fahrerlaubnisklassen Führerschein auf Probe |
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b) |
Zulassung von Fahrzeugen
zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge
Erlöschen der Betriebserlaubnis |
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c) |
Fahrzeuguntersuchungen |
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d) |
Versicherungen Haftpflicht, Teilkasko und
Vollkasko Insassenunfall Rechtsschutzversicherung |
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e) |
Fahrzeugpapiere und Führerschein
Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis,
Versicherungsnachweis Nachweis über Abgasuntersuchung
Änderungsabnahmebericht nach § 19 Abs. 3 StVZO |
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f) |
Internationaler Kraftfahrzeugverkehr. |
4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
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a) |
Verkehrswege und ihre Bedeutung Straße,
Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen, Sonderfahrstreifen,
Sonderwege, Autobahn- und Kraftfahrstraße |
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b) |
Grundregel § 1 (StVO) |
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c) |
Gefahrenwahrnehmung bei Benutzung der
Verkehrswege (z.B. Alleen) Verkehrsbeobachtung,
Gefahrenkontrolle beim Fahrstreifenwechsel Stau. |
5. Vorfahrt und Verkehrsregelungen Verhalten
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- bei besonderen Verkehrslagen - an
Kreuzungen und Einmündungen - bei Verkehrsregelungen durch
Lichtzeichen und Polizeibeamte insbesondere durch -
Handeln in der richtigen Reihenfolge (u.a. Bremsen, Schalten,
Beschleunigen) - Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und
Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen -
Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der
Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr -
Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken -
Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch
einmal auf Vorfahrt verzichten - Umweltbewusstes Befahren
von Kreuzungen und Einmündungen. |
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6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie
Bahnübergänge
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a) |
Verkehrszeichen und -einrichtungen
Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen sonstige
Zeichen (Zusatzschilder), Verkehrseinrichtungen Wissen um die
Systematik und Logik Formen, Farben, Piktogramme,
Schrift der Verkehrszeichen, "Lesen" von Verkehrseinrichtungen
und Folgerungen für das eigene angemessene Verhalten |
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b) |
Bahnübergänge Sicherheits- und
umweltbewusstes Verhalten an Bahnübergängen. |
7. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
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a) |
Besonderheiten und Verhalten gegenüber -
öffentlichen Verkehrsmitteln - Bussen/Schulbussen -
Taxen - Pkw und Motorradfahrern - Radfahrern -
großen und schweren Fahrzeugen - Fußgängern - Kindern
und älteren Menschen - Behinderten |
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b) |
Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten |
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c) |
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung -
verkehrsberuhigter Bereich und Zone 30 - bauliche
Maßnahmen. |
8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende
Fahrweise
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a) |
Bedeutung der Geschwindigkeit
situationsangepasste Geschwindigkeit Zusammenhänge
zwischen Geschwindigkeit, Abstand und Anhalteweg
Einschätzung des Anhalteweges bei verschiedenen
Geschwindigkeiten Gewöhnung an ausreichende
Sicherheitsabstände Erkenntnis der Gefahren von zu hohen
Geschwindigkeiten Ständige Kontrolle der Geschwindigkeit
durch Anpassung an Verkehrsverhältnisse, Straßenverhältnisse,
Witterungs- und Sichtverhältnisse Kenntnisse und Akzeptanz
der Geschwindigkeitsregelungen Kenntnis der Zusammenhänge
zwischen Geschwindigkeit und Schadstoffemissionen Wahl
umweltschonender Geschwindigkeiten Realistische
Selbsteinschätzung des eigenen Geschwindigkeitsverhaltens
Wissen um das Risiko von Geschwindigkeitsrausch und
Geschwindigkeitsgewohnheiten |
|
b) |
Vorausschauendes Verhalten |
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c) |
Sicherheitsabstände |
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d) |
Wahl der Geschwindigkeit in Abhängigkeit von
Straße, Verkehr, Witterungs- und Sichtverhältnissen |
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e) |
Lärmschutz |
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f) |
Geschwindigkeitsvorschriften |
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g) |
Warnzeichen. |
9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern,
Verkehrsbeobachtung
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a) |
Einfahren, Anfahren |
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b) |
Überholen, Vorbeifahren, Ausweichen |
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c) |
Nebeneinanderfahren |
|
d) |
Abbiegen |
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e) |
Wenden |
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f) |
Rückwärtsfahren |
|
g) |
Kenntnis der Verkehrsregelungen bei
verschiedenen Fahrmanövern. Insbesondere durch - Kennen
und Wahrnehmen von Gefahren bei Fahrmanövern -
Verkehrsbeobachtung üben - Erfahrung, dass sie erhöhte
Konzentration erfordern - Lernen, verantwortungsvoll zu
entscheiden, ob und wo man Fahrmanöver ausführen kann oder
davon absehen soll. |
10. Ruhender Verkehr
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Zu wenig Straßenraum - zu viele Autos |
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a) |
Ruhender Verkehr Halten und Parken
Einrichtungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs |
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b) |
Ein- und Aussteigen Sichern des Fahrzeugs |
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c) |
Absichern liegengebliebener Fahrzeuge |
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d) |
Anschleppen, Abschleppen und Schleppen. |
11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von
Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
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a) |
Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen |
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b) |
Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen
Blaues und gelbes Blinklicht Sonderrechte |
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c) |
Verhalten nach Verkehrsunfall Absichern
und Hilfeleistung für Verletzte Verpflichtungen |
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d) |
Ahndung von Fehlverhalten Verwarnung,
Bußgeld, Fahrverbot, Strafe |
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e) |
Verkehrszentralregister Punktsystem |
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f) |
Entzug der Fahrerlaubnis |
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g) |
Verlust des Versicherungsschutzes
Schadenersatz, Regress |
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h) |
Begutachtungsstelle für Fahreignung
Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). |
12. Lebenslanges Lernen
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a) |
Besondere Risikofaktoren bei -
Fahranfängern - jungen Fahrern - älteren Fahrern |
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b) |
Hilfen insbesondere durch -
Aufbauseminare (Führerschein auf Probe) - Aufbauseminare
für Kraftfahrer (ASK) - Verkehrspsychologische
Beratungsgespräche - Erfahrungsaustausch für Fahranfänger |
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c) |
Risiken durch Informations- und
Kommunikationsdefizite im Straßenverkehr |
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d) |
Verkehrssicherheit durch Weiterbildung |
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e) |
Sicherheitstraining |
|
f) |
Kurse zur umweltschonenden Fahrweise. |
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